Mühle + Mischfutter

Fallstricke und Hürden für ausländische Fachkräfte

Fachkräfte aus dem Ausland anwerben

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Fachkräfte aus dem Ausland anwerben

Dr. Christian Seynstahl ist promovierter Diplom-Geograph und Leiter des Fachbereichs Standortpolitik und Unternehmensförderung der IHK Würzburg-Schweinfurt. Dort verantwortet er mit seinem Team neben vielen anderen Themen auch die Fachkräftesicherung. Er sprach mit Mühle + Mischfutter über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Möglichkeiten für Mühlen, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen.


KI-Zusammenfassung
  • Die Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erleichtert die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, etwa durch flexiblere Einsatzmöglichkeiten und einen erleichterten Zugang zur Blauen Karte EU.
  • Ab März 2024 können Unternehmen über die sogenannte Erfahrungssäule auch Fachkräfte ohne deutsche Anerkennung einstellen, wenn sie einen anerkannten Abschluss im Herkunftsland und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung haben; dabei gilt eine Gehalt
  • Für die Personalgewinnung kommen unter anderem Länder in Nordafrika, Südafrika, der Türkei, Indien, Vietnam, Mexiko, Brasilien und Indonesien infrage.
  • Unternehmen können bei der Suche und Integration Angebote wie „Make it in Germany“, „Hand in Hand – International Talents“ und die Matching-Plattform „Unternehmen Berufsanerkennung“ nutzen.
  • Vorab sollte geprüft werden, ob der Abschluss im Herkunftsland staatlich anerkannt ist und Aussicht auf eine Anerkennung in Deutschland hat. IHKs bieten kostenfreie Basisberatungen und teils Begleitung im Einwanderungsprozess an.

Diese Zusammenfassung wurde von KI erstellt. Sie kann möglicherweise Fehler enthalten. Verlässliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Artikel.

M+M: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) von 2020 soll es Unternehmen leichter machen, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Mitte 2023 wurden weitere Richtlinien zur Fachkräfteeinwanderung verkündet. Einige davon sind bereits in Kraft, andere werden zum 1. März und 1. Juni 2024 in Kraft treten. Wird es für Mühlenbetriebe nun leichter, Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen?

Dr. Christian Seynstahl : Grundsätzlich ja. Die Novellierung des FEG sieht einige zentrale Erleichterungen für Unternehmen vor, Fachkräfte aus dem außereuropäischen Ausland in Deutschland zu beschäftigen. Eine der großen Neuerungen ist, dass zukünftig jede anerkannte Qualifikation in nicht-reglementierten Berufen zu jeder qualifizierten Beschäftigung berechtigt. Ein Koch aus einem EU-Drittstaat kann bspw. nun auch als Kaufmann für Büromanagement beschäftigt werden. Auch der Zugang zur „Blauen Karte EU“ für Akademiker wurde erleichtert. Die Mindestgehaltsgrenze wurde hier auf 50% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung gesenkt – für Engpassberufe sogar auf 45,3%. Dies gilt nun beispielsweise auch für IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss, jedoch mit dreijähriger vergleichbarer Berufserfahrung. Im Zuge der Neuerungen ab 1. März sinkt die notwendige Berufserfahrung dann auf zwei Jahre. Deutschkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Ebenfalls können Unternehmen ab März im Rahmen der sogenannten Erfahrungssäule des FEG auch Fachkräfte ohne…

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