Mühle + Mischfutter

Wie aufwendig ist die Umsetzung und kann man Risiken minimieren?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Ursprung und Umsetzung

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Ursprung und Umsetzung

Dr.-Ing. Andreas Müller (Dipl.-Phys.) ist Gründer und Inhaber von stem-in-foodsafety.de.

Bild von: Sabine Kemper

Zu kaum einem Gesetz waren die Meinungen so gespalten wie zum LkSG. Wie kam es zum Gesetz, wie aufwendig wird seine Umsetzung und kann man Risiken minimieren? Antworten dazu gibt die stellenweise sarkastische Standortbestimmung von Andreas Müller.


KI-Zusammenfassung
  • Das LkSG geht auf die UN-Leitprinzipien von 2011 und den Nationalen Aktionsplan von 2016 zurück; es trat 2023 in Kraft.
  • Der Autor beschreibt die BAFA-Handreichungen als Grundlage für eine pragmatische Umsetzung und berichtet von rund 20 Personentagen Aufwand in einem Unternehmen mit 2.500 Zulieferern.
  • Eine Risikoanalyse aller Zulieferer reduzierte den Kreis auf etwa 100 mit erhöhtem Risiko; deren vertiefte Prüfung und Maßnahmenplanung beanspruchten den Großteil der Zeit.
  • Der Artikel warnt davor, Lieferanten pauschal wegen ihres Standorts, ihrer Größe oder ihrer Branche von der Prüfung auszunehmen, da solche Vereinfachungen rechtliche Risiken bergen können.
  • Unternehmen können das Risikomanagement schlank umsetzen, sollten aber die Risikoanalysen sorgfältig durchführen und Annahmen zur Auslegung des Gesetzes kritisch prüfen.

Diese Zusammenfassung wurde von KI erstellt. Sie kann möglicherweise Fehler enthalten. Verlässliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Artikel.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit 2023 in Kraft und mit Spannung werden die Rückmeldungen des BAFA zur ersten Berichtsperiode erwartet. Immer noch gibt es ein Spektrum an Interpretationen, wer und wer nicht betroffen ist und wenn betroffen, wie und mit welchen Umsetzungserwartungen. Fantasien zur Verfassungswidrigkeit und kompletter Aussetzung blitzen wahlkampfperiodisch in den Medien auf. Als ob ein Außerkraftsetzen nach Lust und Laune so einfach möglich wäre in einer Demokratie. Aber mal von Anfang an.

Es war einmal im Jahr 2011. Da gab es die Verabschiedung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte – Leitlinien zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Viele Länder begannen kurz darauf, die für sie besonders wichtigen Inhalte in eine gesetzliche Form zu bringen: Gesetze gegen Kinderarbeit, Gesetze gegen moderne Sklaverei, Gesetze zu „Konfliktmineralien“ und dergleichen.

In Deutschland beauftragte man Beratungsunternehmen, die den Kontext studieren und die Ergebnisse in einem Bericht zusammenfassen sollten. 2016 war die Geburtsstunde des Nationalen Aktionsplans zur freiwilligen Selbstverpflichtung zu menschenrechtlicher Sorgfalt in internationalen Lieferketten, kurz „NAP“.

Parteien für das Gesetz

Zeitlich korrelierte die Durchführung des NAP mit den Bundestagswahlen, in denen die „große Koalition“ schmerzhafte Stimmenverluste hatte hinnehmen müssen. Allerdings wollte man es dann doch noch einmal miteinander versuchen, wobei im Koalitionsvertrag dann auch Inhalte der NAP-Zielsetzung übernommen wurden. Und so…

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