Was ändert sich praktisch in der Mühle?
Jan Cordesmeyer zu EU-Berichtspflichten und Lieferketten
Jan Cordesmeyer, Geschäftsführer Hemelter Mühle, ist Vizevorsitzender der European Flour Millers.
Bild von: Hemelter Mühle
Jan Cordesmeyer leitet in der 4. Generation die Hemelter Mühle als geschäftsführender Gesellschafter und ist Vizevorsitzender von European Flour Millers. Er sieht die Mehlmühlenindustrie vor Herausforderungen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Nachhaltigkeit bedrohen.
KI-Zusammenfassung
- Die verschobene EUDR-Umsetzung und Entlastungen für weiterverarbeitende Unternehmen dürften den Mühlen nur geringen zusätzlichen Aufwand bringen; Details der Pflichten sind noch zu klären.
- Die PPWR bringt neue Anforderungen an Verpackungskonformität, Nachhaltigkeit und Kennzeichnung. Mühlen sollten ihre Rolle in der Verpackungskette prüfen; viele Vorgaben und nationale Regeln sind noch nicht abschließend konkretisiert.
- Bei Kontaminanten setzt die Branche laut Cordesmeyer auf technische Prävention, gezielte Probenahmen und Zusammenarbeit mit Lieferanten statt auf pauschal mehr Analytik. Die geplante Halbierung der Mutterkorn-Alkaloidgrenzwerte ab 2028 hält er für schwer umset
Diese Zusammenfassung wurde von KI erstellt. Sie kann möglicherweise Fehler enthalten. Verlässliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Artikel.
European Flour Millers ist der Verband, der die europäischen Mehlmühlen auf europäischer Ebene vertritt. Seine Mitglieder sind die nationalen Verbände aus 28 europäischen Ländern. Da er in seiner Funktion über 9% der Vermahlungskapazität in Europa repräsentiert, kann er die Interessen der Branche glaubwürdig und fundiert vertreten.
M+M: Die EU verschiebt die EUDR-Umsetzung um ein Jahr. Bedeutet das für die Mühlen eine Entspannung an der Datenfront?
Jan Cordesmeyer: Es hat sich bei der EUDR ja nicht nur der Zeitpunkt des Inkrafttretens geändert. Zusätzlich sind Entlastungen für weiterverarbeitende Unternehmen geschaffen worden. Damit wurde eine wichtige Forderung der getreideverarbeitenden Branche erfüllt, für die wir uns sowohl als Unternehmen, als auch mit unseren Verbänden in Deutschland und Brüssel eingesetzt haben. Doch es besteht noch Klärungsbedarf über die genaue Umsetzung der reduzierten Pflichten. Generell gilt: Die EUDR betrifft reine Getreidemühlen bisher nicht oder allenfalls am Rande. Betroffene Weiterverarbeitungsunternehmen werden künftig die Warenrückverfolgbarkeit gewährleisten müssen, aber dies gilt ohnehin bereits für sämtliche Lebensmittel. Wir erwarten somit einen geringfügigen Umsetzungsaufwand.
M+M: Welche operativen Umstellungen kommen auf Mühlen- und Futtermittelbetriebe durch das Verpackungsrecht 2026 bis 2028 zu?
Jan Cordesmeyer: Die Frage ist sehr vielschichtig. Fest steht, dass durch die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz PPWR, neue und weitreichende Anforderungen auf die Hersteller zukommen. Denn die PPWR sieht für…
Dieser Artikel ist zugangsbeschränkt.