Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung für 2022
Lebensmittel nur geringfügig mit Pflanzenschutzmitteln belastet
Chiasamen aus dem Ausland sind oft belastet
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nur wenige mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belastete Lebensmittel in Deutschland gefunden. Die Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2022 bestätigen laut BVL die Daten der Vorjahre. Der Blick auf einzelne Kulturen und die Herkunft der Produkte fällt jedoch unterschiedlich aus. Erzeugnisse aus Deutschland und anderen EU-Staaten sind deutlich geringer belastet als solche aus Nicht-EU-Staaten.
KI-Zusammenfassung
- Der Bericht zur amtlichen Lebensmittelüberwachung 2022 basiert auf mehr als 8,3 Millionen Analyseergebnissen aus 21.601 Proben, die auf 1.067 Stoffe untersucht wurden.
- Rückstandshöchstgehalte wurden bei 1,3 % der deutschen Lebensmittelproben, 1,5 % der Proben aus anderen EU-Staaten und 9,8 % der Proben aus Nicht-EU-Staaten überschritten.
- Karotten, Kartoffeln, Äpfel, Erdbeeren und Spargel wiesen weiterhin kaum oder keine Überschreitungen auf; besonders häufig betroffen waren Chiasamen, getrocknete Kräutertees und Granatäpfel.
- Der starke Anstieg der Überschreitungsquote bei Getreide ging vor allem auf Kupferrückstände in Chiasamen zurück, die Kupfer auch aus dem Boden aufnehmen und speichern können.
- Eine Überschreitung eines Rückstandshöchstgehalts bedeutet nicht automatisch ein Gesundheitsrisiko; die Höchstgehalte liegen teils deutlich unter gesundheitlich bedenklichen Mengen.
Diese Zusammenfassung wurde von KI erstellt. Sie kann möglicherweise Fehler enthalten. Verlässliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Artikel.
Dem Bericht liegen mehr als 8,3 Millionen Analyseergebnisse aus 21.601 Lebensmittelproben der amtlichen Lebensmittelüberwachung des Jahres 2022 zugrunde. Bei den überwiegend risikoorientiert durchgeführten Kontrollen wurde auf 1.067 Stoffe untersucht. Die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen variiert wie in den Vorjahren abhängig von der Herkunft der Erzeugnisse.
Bei Lebensmitteln aus Deutschland stieg die Anzahl an Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 von 1,1 % auf 1,3 % leicht an. Bei Produkten aus anderen EU-Staaten sank die Überschreitungsquote auf 1,5 % (2021: 1,8 %). Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten sind deutlich höher belastet: Hier lag die Überschreitungsquote bei 9,8 % (2021: 10,9%).
Häufig verzehrte Lebensmittel wie Karotten, Kartoffeln und Äpfel sowie beliebte saisonale Erzeugnisse wie Erdbeeren und Spargel weisen seit Jahren kaum oder keine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen auf. Die meisten Überschreitungen (bei Lebensmitteln mit mindestens 100 untersuchten Proben) gab es bei Chiasamen (53,3 %), getrockneten Kräutertees (18,8 %), Granatäpfeln (18,7%), schwarzem und grünem Tee (15,5 %) sowie Bohnen mit Hülsen (13,0 %). Bei verarbeiteten pflanzlichen Lebensmitteln sowie Obst und Gemüse sank die Überschreitungsquote.
Anstieg bei Getreide durch Chiasamen
Dagegen stieg sie bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie Säuglings- und Kleinkindernahrung moderat, bei Getreide deutlich an. Der starke Anstieg bei Getreide um das fast Sechsfache des Vorjahres ist auf die hohe Überschreitungsrate der Rückstandshöchstgehalte für Kupfer (51,4 % der Proben) bei Chiasamen zurückzuführen. In einem Projektmonitoring wurden viele Proben Chiasamen auf Kupfer untersucht. Kupfer wird zwar auch in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt. Chiapflanzen nehmen aber auch anderweitig im Boden enthaltenes Kupfer verstärkt auf und speichern es im Samen. Das Problem wird bereits auf europäischer Ebene diskutiert.
Wirkstoffe und Mehrfachrückstände
Bei 195 Wirkstoffen (18,3 %) wurden Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt. Die Überschreitungsquoten lagen pro einzelnen Wirkstoff bei maximal 2,0 %. Nur bei Kupfer lag sie mit 5,0 % höher. Bei rund einem Drittel aller untersuchten Proben wurde mehr als ein Wirkstoff nachgewiesen. Bei Lebensmitteln, von denen mehr als 100 Proben untersucht wurden, wiesen mehr als drei Viertel der Proben Mehrfachrückstände auf. Dies betraf vor allem Kirschen, Mandarinen, Tafeltrauben, Orangen, Grapefruit und Pfirsiche/Nektarinen, Erdbeeren, Rosenkohle, Birnen, Himbeeren und Aprikosen.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur dann zulässig, wenn sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist aber im Umkehrschluss nicht gleichbedeutend mit einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Ein Risiko für die Gesundheit darf dabei nicht gegeben sein. Daher können die Rückstandshöchstgehalte deutlich unterhalb der gesundheitlichen Bedenklichkeit liegen.
Weitere Informationen mit Tabellen und allen Ergebnissen auf der Homepage des BVL.